Immer mehr Kinder und Jugendliche werden im Internet für sexuelle Ausbeutung missbraucht. Diese Form des Missbrauchs wird als Cybergrooming bezeichnet und kann für das Opfer schwerwiegende, bleibende Folgen haben.
Was ist Cybergrooming?
Der Begriff Cybergrooming beschreibt die Nutzung des Internets, um Kinder zu sexuellem Missbrauch im realen Leben zu verleiten. Es handelt sich dabei um eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern, wobei der Täter die Naivität von Kindern ausnutzt und online falsche Beziehungen zu ihnen aufbaut. Anschließend versucht der Täter sich zu sexuellen Zwecken persönlich zu treffen.
Cybergrooming kann über soziale Medienplattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp erfolgen. Raubtäter können auch Spiele-Apps wie Fortnite oder Minecraft nutzen, um junge Menschen in Online-Gespräche über ihre Interessen zu verwickeln, bevor sie schließlich zu persönlicheren Themen wie Gefühle oder Sexualität übergehen.
Sobald die Täter das Vertrauen ihrer Opfer gewonnen haben, verschicken sie oft pornografische Bilder oder Videos, um sie zu Offline-Treffen zu bewegen. Hierbei versucht der Täter oftmals körperliche Handlungen vornehmen, ohne sich um die emotionalen oder psychologischen Folgen für das Opfer zu kümmern.
Wo findet Cybergrooming statt?
Cybergrooming kann überall stattfinden, von öffentlichen Chatgruppen bis hin zu privaten Kommunikationskanälen. Zunehmend findet es jedoch in sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram und Facebook statt.
Die Gefahr beim Cybergrooming besteht darin, dass Kinder oft erst im Nachhinein merken, dass sie missbraucht werden. Dies bedeutet, dass Eltern darauf achten müssen, was ihre Kinder online sehen. Neben sozialen Netzwerken kann Cybergrooming auch über Online-Plattformen wie Youtube und Twitch stattfinden.
Wie kann man Kinder vor Cybergrooming schützen?
Wie können Eltern ihre Kinder schützen?
- Achten Sie auf die Online-Aktivitäten Ihres Kindes
- Interessieren Sie sich für das Online-Leben Ihres Kindes
- Achten Sie darauf, mit wem Ihr Kind spricht und was es sagt
- Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, welche Apps Ihr Kind benutzt
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über angemessenes Verhalten in sozialen Medien
Sie könnten Ihren Kindern folgende Fragen stellen:
- Was für Dinge sind im Internet passiert, die dir Angst gemacht haben oder bei denen du dich unwohl gefühlt hast?
- Hat dir schon einmal jemand auf einer Social-Media-Seite oder App etwas komisches gesagt?
- Hat jemand jemals nach Nacktfotos von dir gefragt oder versucht, sie von dir zu bekommen?
Statistiken und Fakten zu Cybergrooming
Laut einer Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) gab es in Deutschland im Jahr 2020 17,6 Prozent mehr Fälle von Cybergrooming als im Jahr 2019. Insgesamt wurden 3839 Fälle vom BKA erfasst. Die Medienanstalt NRW kam in ihrer Studie zu folgenden Ergebnissen:
- Fast 24% aller Kinder und Jugendlichen ist schon einmal von Erwachsenen im Netz um ein Date oder eine Freundschaft gebeten worden.
- 16% aller Kinder wurde von Älteren schon einmal eine Gegenleistung versprochen, wenn diese Bilder oder Videos von sich verschicken
- Mehr als 14% der Kinder wurden schon einmal aufgefordert, sich vor einer Webcam auszuziehen oder seine Handykamera einzuschalten
Das Vorgehen der Täter
Bei den Tätern handelt es sich in der Regel um Männer. Sie sind dem Kind meist fremd. Die grundsätzliche Attraktivität des Internets im Zusammenhang mit Cybergrooming lässt sich durch verschiedene Merkmale erklären: vermeintliche Anonymität, uneingeschränkte räumliche und zeitliche Verfügbarkeit, extrem schnelle und weit verbreitete Übertragung von Informationen und Kommunikation sowie die Erwartung, dass Minderjährige Angebote von Erwachsenen annehmen, ohne sie zu hinterfragen.
Außerdem mangelt es oft an elterlicher Kontrolle über die Internetnutzung der Kinder und an ausreichendem Wissen über die Risiken der Online-Kommunikation.
Wie kann man Cybergrooming erkennen?
Sie können diesen Internetbetrug an einigen der folgenden Anzeichen erkennen:
- Die Täter selbst stellen selbst viele Fragen, um ihr “Opfer” besser kennen zu lernen
- Sie scheinen oft die gleichen Hobbys und Interessen zu haben oder sogar am gleichen Ort zu wohnen
- Manchmal geben sich die Täter auch als Modelagenten oder Fotografen aus
- Täter bleiben ständig in Kontakt, interessieren sich für den Alltag ihres Chatpartners
- Täter antworten schnell
- Es wird ständig auf sexuelle Themen angespielt
Wenn Ihnen ein Chatverlauf Ihres Kindes komisch vorkommt, sollten Sie sich umgehend bei der Polizei melden.
Was passiert mit den Kindern nach einem Treffen mit einem Täter?
Viele Kinder, die von einem Online-Täter zu einem Treffen gelockt werden, tauchen nie wieder auf. Es ist also möglich, dass sie entführt und in ein anderes Land gebracht wurden. Ebenso kann es sein, dass die Kinder in die Sklaverei oder Prostitution gezwungen werden. Da die Täter skrupellos und oftmals psychisch krank sind werden Kinder in manchen Fällen sogar getötet wie zum Beispiel im Fall Ayleen A. der im folgenden beschrieben wird.
Cybergrooming: Fall Ayleen A.
Im Sommer 2022 erschüttert ein grausiger Fund die Kleinstadt Gottenheim. Nach tagelanger Suche nach der 14-jährigen Ayleen A. wird ihre Leiche im Teufelsee im Wetteraukreis gefunden. Den mutmaßlichen Täter kannte sie bereits aus Online-Chats und hatte ihn eingeladen, nach Gottenheim zu kommen, um sich mit ihm zu treffen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun beim Landgericht Gießen Anklage gegen ihn erhoben. Ihm werden mehrere Delikte vorgeworfen: Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Entziehung Minderjähriger. Der Verdacht gegen ihn stützt sich auf die Auswertung von Handy- und Funkzellendaten sowie auf Zeugenaussagen von Bekannten, die bei ihrem Spaziergang mit Ayleen A. etwas Verdächtiges gesehen hatten.
Fazit
Angesichts der stetig wachsenden Verbreitung von Smartphones und Internet ist Cybergrooming heute eine sehr reale Bedrohung für Kinder. Es kann zu schwerwiegenden Folgen für Kinder führen, einschließlich emotionaler Traumata und sogar körperlicher Misshandlung. Als Eltern ist es wichtig, den eigenen Kindern beibringen, wie sie sich vor Cyber-Tätern schützen und sicher im Internet unterwegs sein können.
Hinweis: Im Falle von Kinderpornografie wenden Sie sich immer an die Polizei. Private Ermittlungen sind gesetzlich verboten, was Ermittlungen über die Verbreitung oder Täter betreffen.